AquaVitalesTrinkwasserhygiene & Wasseraufbereitung
Wissen · Notwasser

Wasser aus Notquellen aufbereiten

Wenn das Leitungswasser ausfällt, bleiben Regentonne, Brunnen, See oder Fluss. Damit aus ihnen Trinkwasser werden kann, muss die Reihenfolge stimmen: erst filtern, dann behandeln, dann sauber lagern.

Lesezeit 4 Minuten · Stand September 2026

Vorsorge: der Vorrat

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt Haushalten, Trinkwasser für möglichst zehn Tage vorzuhalten: rund zwei Liter pro Person und Tag, zum Trinken und Kochen. Auch ein Vorrat für drei Tage hilft schon.

Wichtig für das Verständnis dieser Seite: Vorrat und Notquelle sind zwei verschiedene Wege. Ihr Vorrat besteht aus Leitungswasser, das Sie heute abfüllen, solange alles funktioniert. Es ist bereits Trinkwasser und muss nicht aufbereitet werden – es muss nur sauber bleiben. Die fünf Schritte weiter unten gelten für den anderen Fall: wenn kein Leitungswasser mehr kommt und Sie auf Regentonne, Brunnen oder Gewässer angewiesen sind.

So legen Sie den Vorrat an:

  1. Behälter wählen. Nicht jeder Kanister taugt. Gefragt ist Material, das für den Trinkwasserkontakt bewertet ist; die Angabe „lebensmittelecht“ allein genügt dafür nicht. Kunststoff oder Edelstahl, dicht verschließbar, mit großer Öffnung, damit Sie ihn reinigen können.
  2. Frisch abfüllen. Den Hahn vorher kurz laufen lassen, bis das Wasser merklich kühler kommt – dann steht kein abgestandenes Leitungswasser am Anfang Ihres Vorrats. Behälter möglichst voll füllen und sofort verschließen.
  3. Kühl, dunkel, verschlossen lagern. Licht und Wärme machen aus einem guten Vorrat einen schlechten. Ein kühler Kellerraum ist besser als die Garage.
  4. Datum draufschreiben. Ein Strich mit Bleistift oder ein Klebeband genügt. Ohne Datum weiß in einem halben Jahr niemand mehr, was wann abgefüllt wurde.
  5. Regelmäßig austauschen. Den Vorrat im festen Rhythmus leeren, den Behälter reinigen und neu befüllen. Wer das in die Hausarbeit einbaut, etwa zum Blumengießen, vergisst es nicht.

Soll abgefülltes Wasser länger stehen, kann ein Konservierungsmittel die Vermehrung von Bakterien bremsen. Für Mittel mit Silber nennen Hersteller je nach Produkt bis zu sechs Monate, spätestens dann wird das Wasser gewechselt. Die Angaben setzen klares Wasser, eine Dosierung oder Größe passend zur Wassermenge und saubere Behälter aus Kunststoff oder Edelstahl voraus. Manche Hersteller verlangen ausdrücklich Wasser in Trinkwasserqualität – das spricht dafür, eine Konservierung beim abgefüllten Leitungswasser einzusetzen und nicht bei Wasser aus einer Notquelle. Silber steht allerdings nicht auf der amtlichen Liste nach § 20 Trinkwasserverordnung, und diese Liste sagt, was eingesetzt werden darf. Wir nennen die Silberkonservierung, weil sie verbreitet ist und von Herstellern dafür angeboten wird – als Empfehlung ist das nicht zu lesen. Was rechtlich gilt, steht weiter unten.

Die zweite Stufe der Vorsorge ist die Fähigkeit, Wasser aus einer Notquelle selbst aufzubereiten. Darum geht es im nächsten Abschnitt.

Aus einer Notquelle: die fünf Schritte

Jetzt der andere Fall. Kein Leitungswasser mehr, und greifbar ist nur, was in der Regentonne, im Brunnen oder im Gewässer steht. Hier kommt es auf die Reihenfolge an.

  1. Entnahme. Möglichst von der Oberfläche, mit einem Vorsieb gegen Blätter, Sand und groben Schmutz. Bodensatz bleibt, wo er ist.
  2. Partikel filtern. Ein Feinfilter nimmt Sand, Schwebstoffe und Trübung. Klares Wasser ist die Voraussetzung für jede weitere Stufe – trübes Wasser bremst Membranen, UV-C und Desinfektionsmittel. Das gilt nicht nur für Notquellen: Auch Leitungswasser kann Sedimente, Rostpartikel und Sand mitbringen, die sich in den Leitungen gelöst haben – besonders nach Arbeiten am Netz, nach einem Rohrbruch oder wenn das Wasser lange stand. Ein Filter beim Abfüllen des Vorrats ist deshalb auch dann sinnvoll, wenn das Wasser aus dem Hahn kommt.
  3. Behandeln. Gegen Mikroorganismen stehen vier Wege offen. Keiner ist in jeder Lage der beste – die Tabelle unter den fünf Schritten stellt sie gegenüber. Wichtig vorab: Keines dieser Verfahren entfernt chemische Belastungen. Nitrat, Schwermetalle und Rückstände bleiben im Wasser, beim Abkochen reichern sie sich sogar an, weil Wasser verdampft und die Stoffe zurückbleiben.
  4. Nicht auf eine Konservierung bauen. Die Herstellerangaben – etwa Standzeiten bis zu sechs Monaten – setzen klares Wasser, passende Dosierung, saubere Behälter und oft ausdrücklich Wasser in Trinkwasserqualität voraus. Wasser aus einer Notquelle erfüllt das nicht ohne Weiteres. Eine Konservierung gehört deshalb zum abgefüllten Leitungswasser im Vorrat und ist kein Ersatz für die Aufbereitung.
  5. Lagern und ausgeben. Saubere, verschlossene Behälter, kühl und dunkel; beim Ausgeben an viele Menschen saubere Zapfstellen und klare Zuständigkeiten.

Die vier Wege im Vergleich

VerfahrenSpricht dafürSpricht dagegen
Membranfilter
sehr feine Poren, halten Bakterien zurück
Braucht keinen Strom. Wirkt sofort, ohne Wartezeit. Nichts kommt ins Wasser, nichts verändert den Geschmack. Setzt sich bei trübem Wasser schnell zu – Vorfiltern ist Pflicht. Der Durchfluss ist gering, für große Mengen also mühsam. Ob Viren zurückgehalten werden, hängt von der Porenweite ab. Eine nasse Membran, die einfriert, ist hinüber.
UV-C im Durchfluss
rein physikalisch
Es bleibt nichts im Wasser, kein Geschmack, keine Rückstände. Wirkt auf das Wasser, das gerade hindurchfließt. Braucht Strom – im Notfall oft genau das, was fehlt. Keine Wirkung auf Vorrat: Was schon im Behälter steht, erreicht die Lampe nicht. Trübung schirmt ab, klares Wasser ist Voraussetzung. Die Lampe altert, der zulässige Durchfluss ist einzuhalten.
Desinfektionsmittel
nach Dosieranleitung
Braucht keinen Strom, ist lagerfähig und eignet sich auch für größere Mengen. Wirkt im Behälter weiter, nicht nur im Moment der Behandlung. Dosierung und Einwirkzeit müssen stimmen – zu wenig wirkt nicht, zu viel ist auch keine Lösung. Trübung und organische Belastung zehren die Wirkung auf. Der Geschmack verändert sich. Zulässig ist nur, was auf der amtlichen Liste steht.
Abkochen
wenn Energie da ist
Die einfachste Behandlung, ohne Zubehör und ohne Zulassungsfragen. Sprudelnd aufkochen, abgedeckt abkühlen lassen, sauber aufbewahren. Braucht Energie und Zeit, und das immer nur für kleine Mengen. Schützt nicht vor chemischen Belastungen, sondern reichert sie an. Das abgekochte Wasser ist nicht dauerhaft geschützt: Steht es offen, beginnt die Standzeit von Neuem.

Vorsicht beim Umgang, nicht nur beim Trinken. Legionellen gelangen nicht über das Trinken in den Körper, sondern über feine Wassertröpfchen, die eingeatmet werden. Das betrifft genau die Handgriffe, die vor dem Abkochen liegen: Wasser schöpfen, umgießen, einen Kanister befüllen, einen Schlauch abspritzen. Nicht der Wasserdampf selbst ist das Problem – reiner Dampf trägt keine Bakterien –, sondern die Tröpfchen, die beim Hantieren und beim heftigen Sprudeln entstehen. Deshalb bei verdächtigem Wasser: ruhig und tief einfüllen statt zu plätschern, nicht versprühen, keinen Hochdruck verwenden, den Raum lüften und möglichst nicht darüber gebeugt stehen. Und nichts davon zum Duschen oder zum Vernebeln benutzen, bevor es behandelt ist.

Was außer Silber zugelassen ist

Die Frage kommt oft, und die Antwort steht in der amtlichen Liste des Umweltbundesamts. Zur Desinfektion von Trinkwasser sind dort genau fünf Stoffe aufgeführt:

  • Chlor
  • Natriumhypochlorit
  • Calciumhypochlorit
  • Chlordioxid
  • Ozon (zur Desinfektion und zur Oxidation)

Dazu kommt ein eigener Abschnitt mit zulässigen Verfahren: verschiedene Wege, diese Stoffe vor Ort herzustellen und zu dosieren, sowie die UV-Bestrahlung im Bereich von 240 bis 290 Nanometern.

Für jeden Stoff legt die Liste fest, wie viel zugegeben werden darf und welche Konzentration nach der Aufbereitung höchstens und mindestens im Wasser sein muss. Diese Werte sind für die Aufbereitung von Trinkwasser gedacht und keine Dosieranleitung für den Hausgebrauch – für ein Mittel aus dem Handel gilt immer dessen eigene Anleitung.

Was das für die Konservierung bedeutet. Eine Konservierung soll im stehenden Vorrat über Tage oder Wochen weiterwirken. Das können von den genannten Möglichkeiten praktisch nur die Chlorverbindungen: Ozon zerfällt binnen Minuten, und UV-Licht wirkt ausschließlich auf das Wasser, das gerade durch das Gerät fließt – im Kanister kommt davon nichts an. Wer also eine Wirkung über die Lagerzeit möchte und sich an die zulässigen Stoffe halten muss, landet bei den Chlorverbindungen. Deren Nachteile kennen Sie aus der Tabelle oben: Geschmack, Abhängigkeit von Dosierung und Einwirkzeit, und die Wirkung zehrt an Trübung und organischer Belastung.

Welche Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren für Trinkwasser eingesetzt werden dürfen, legt eine amtliche Liste des Umweltbundesamts fest (§ 20 Trinkwasserverordnung). Die Liste ist eine Positivliste: eingesetzt werden darf, was darauf steht. Silber steht nicht darauf. Die Verordnung erfasst dabei ausdrücklich auch Trinkwasser in verschlossenen Behältnissen, und sie unterscheidet an dieser Stelle nicht zwischen privater und gewerblicher Nutzung. Am deutlichsten betroffen ist, wer Wasser an andere weitergibt – dort kommt eine Konservierung mit Silber nicht in Frage. Für den eigenen Gebrauch führen wir solche Mittel im Sortiment, und der Hersteller nennt Kanister und die Notwasserversorgung zu Hause als Einsatzbereich. Ob Sie sie einsetzen, bleibt Ihre Entscheidung; eine Empfehlung sprechen wir hier nicht aus. Ansprechpartner ist in der Regel das zuständige Gesundheitsamt.

UV-C-Bestrahlung lässt die Liste nur mit Geräten zu, deren Wirksamkeit in einer biodosimetrischen Prüfung nachgewiesen ist.

Der eigene Brunnen ist kein rechtsfreier Raum

Wer Wasser aus einem eigenen Brunnen entnimmt und es trinkt – ob dauerhaft als Hauptquelle oder nur im Notfall –, betreibt nach der Trinkwasserverordnung in der Regel eine Eigenwasserversorgungsanlage. Das ist kein Randfall, sondern ein eigener Anlagentyp mit eigenen Pflichten – und viele Brunnenbesitzer wissen das nicht.

  • Anzeigen. Die Anlage wird dem zuständigen Gesundheitsamt angezeigt.
  • Untersuchen lassen. Mindestens einmal jährlich mikrobiologisch. Welche weiteren Untersuchungen nötig sind und in welchen Abständen, legt das Gesundheitsamt fest – höchstens jedoch alle fünf Jahre. Das fällt von Land zu Land unterschiedlich aus – die Verordnung gilt bundesweit, vollzogen wird sie von den Ländern. Mehr dazu im Glossar: Gesundheitsamt und Zuständigkeit.
  • Die Werte kommen aus dieser Untersuchung, nicht aus der Analyse eines Wasserversorgers. Es gibt niemanden, der die Qualität vorher für Sie sichert.

Und die Behörde kann eingreifen. Ergibt sich aus einem Befund, dass eine Schädigung der Gesundheit zu besorgen ist, beurteilt das Gesundheitsamt den Fall und ordnet die erforderlichen Maßnahmen an. Bei Eigenwasserversorgungsanlagen kann es das tun, wann immer es dies zum Schutz der Gesundheit für erforderlich hält. Die Anordnung reicht von Auflagen, unter denen die Anlage weiterbetrieben werden darf, bis dahin, dass der Betreiber für eine andere Wasserversorgung zu sorgen hat. Ein Brunnen wird also nicht nur geprüft – seine Nutzung kann auch eingeschränkt oder beendet werden. Und das betrifft nicht nur die Vorsorge: Viele Haushalte nutzen ihren Brunnen dauerhaft als Trinkwasserquelle, nicht als Reserve für den Notfall. Für sie gelten diese Pflichten das ganze Jahr über, nicht erst im Ernstfall – und wer den Brunnen umgekehrt als Notreserve einplant, sollte vorher wissen, ob das Wasser überhaupt taugt.

Womit Sie rechnen müssen

Oberflächenwasser ist trüb und enthält Keime, Brunnenwasser kann Eisen, Mangan oder Nitrat enthalten, Regenwasser bringt Dachschmutz mit. Chemische Belastungen – etwa aus Landwirtschaft oder Industrie – erkennt keine Nase und filtert kein Feinfilter. Für die Bewertung einer unbekannten Quelle im Ernstfall sind die Hinweise der örtlichen Behörden maßgeblich.

Ohne Strom, mit Strom, im Einsatz

Die folgenden Lösungen taugen für beides – für die tägliche Wasserversorgung und für den Ausfall. Für den Haushalt gibt es kompakte Systeme mit Handpumpe, Feinfilter, Aktivkohle und Membran, die ohne Strom arbeiten. Für Einsatzkräfte und Betreuungsplätze gibt es mobile Anlagen, die Wasser selbst aus See oder Fluss ansaugen, an zwölf Volt oder Powerbank laufen und ohne Installation einsatzbereit sind. Welche Lösung passt, hängt von Personenzahl, Dauer, Quelle und Energie ab – dazu beraten wir im Bereich Notwasserversorgung.

Und diese Systeme sind nicht nur für den Notfall. Eine UV-C-Stufe im Durchfluss – etwa in einem Koffer, der sich an zwölf Volt betreiben lässt – dient genauso der Absicherung des alltäglichen Leitungswassers: im Wohnmobil, im Ferienhaus, auf Reisen oder dort, wo ein eigener Brunnen die Hauptquelle ist. Für eine einzelne Person reicht sie ebenso wie für eine Familie. Wer sie im Alltag ohnehin nutzt, hat sie im Ernstfall bereits da. Umgekehrt gilt: Bei einer unbekannten Notquelle entscheidet nicht das Gerät, sondern was im Wasser ist – dafür sind die Hinweise der örtlichen Behörden maßgeblich.

Was ein solcher Koffer im eigenen Haushalt leistet und wo seine Grenzen liegen, steht im Bereich Notwasserversorgung: Für zu Hause.

Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.