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Trinkwasser-Glossar: Begriffe von A bis Z

Hier finden Sie zentrale Begriffe rund um Trinkwasserverordnung, Hygiene und Aufbereitung, jeweils in wenigen Sätzen erklärt und mit Quellen belegt; eigene Praxisempfehlungen und unsere Arbeitsweise sind als solche gekennzeichnet. Wo ein Beitrag auf dieser Website tiefer einsteigt, führt ein Link weiter.

59 Begriffe · Stand September 2026

A

Abkochempfehlung (Abkochgebot) Keime & Hygiene

Eine Abkochempfehlung, oft Abkochgebot genannt, ist die Anweisung, Leitungswasser vor der Verwendung abzukochen, weil Keime hineingelangt sein können. Angeordnet wird sie in der Regel vom Gesundheitsamt, bekannt gemacht vom Betreiber der Wasserversorgung; wofür und wie lange abgekocht werden soll, steht in der jeweiligen Bekanntmachung. Nach einem Hochwasser kann Leitungswasser laut Umweltbundesamt weiter verwendet werden, solange das Gesundheitsamt weder eine Abkochempfehlung noch eine Verwendungseinschränkung angeordnet hat. Ist ein Hausbrunnen überflutet worden, rät das Umweltbundesamt zum Abkochen, bis der Brunnen wieder bestimmungsgemäß läuft und die Wasserproben in Ordnung sind.

Siehe auch: E. coli, Coliforme Bakterien, Eigenwasserversorgung (Hausbrunnen), Notwasserversorgung

Quellen: Umweltbundesamt: Fragen und Antworten zum Thema Hochwasser (Stand 10.08.2022) · Umweltbundesamt: Coliforme Bakterien – Bewertung und Vorgehen bei Nachweis im Trinkwasser (Stand 21.01.2025)

Aerosol Keime & Hygiene

Ein Aerosol ist ein feiner Nebel aus winzigen Tröpfchen in der Luft, wie er etwa beim Duschen entsteht. Für die Trinkwasserhygiene zählt er, weil Legionellen nach der WHO vor allem über eingeatmete Aerosole in den Körper gelangen. Deshalb knüpft die Untersuchungspflicht auf Legionellen unter anderem daran an, ob eine Anlage Duschen oder andere Einrichtungen hat, in denen Trinkwasser vernebelt wird (§ 31 TrinkwV).

Siehe auch: Legionellen, Untersuchungspflicht auf Legionellen · Mehr dazu →

Quellen: WHO: Guidelines for Drinking-water Quality (2017), Kapitel 11 Mikrobielle Datenblätter · TrinkwV § 31 Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella spec.

Aktivkohle Aufbereitung & Technik

Aktivkohle ist ein poröses Kohlematerial, an dessen Oberfläche gelöste Stoffe haften bleiben; diesen Vorgang nennt man Adsorption. Nach der WHO hält sie vor allem organische Stoffe zurück, und ihre Wirkung erschöpft sich mit der Zeit. Weil sich in nicht regelmäßig getauschten Filtern Bakterien vermehren und angereicherte Stoffe wieder ins Wasser gelangen können, rät das Umweltbundesamt von Geräten zur zusätzlichen Behandlung von Leitungswasser ab; eine solche Behandlung im Gebäude ist nach seiner Einschätzung in der Regel nicht notwendig. Wird Aktivkohle im Einzelfall eingesetzt, gehört der regelmäßige Wechsel nach Herstellerangabe zum Betrieb.

Siehe auch: Filtration (Filterstufen), Nachbehandlung von Trinkwasser, Umkehrosmose

Quellen: WHO: Guidelines for Drinking-water Quality (2017), Kapitel 8, Abschnitt 8.4.4 · Umweltbundesamt: Ratgeber „TrinkWas – Trinkwasser aus dem Hahn“ (2020) · Umweltbundesamt: Risiken durch die Nachbehandlung von Trinkwasser in der Trinkwasser-Installation, Empfehlung nach Anhörung der Trinkwasserkommission (Stand 15.12.2021, noch auf Grundlage der TrinkwV 2001)

Allgemein anerkannte Regeln der Technik Recht & Zuständigkeit

Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind technische Regeln, die in der Fachwelt anerkannt sind und sich in der Praxis bewährt haben. Die Trinkwasserverordnung verlangt, dass Wasserversorgungsanlagen mindestens nach diesen Regeln geplant, errichtet und betrieben werden (§ 13 Abs. 1). Festgehalten sind sie vor allem in DIN-Normen und im Regelwerk des DVGW.

Siehe auch: Sicherungseinrichtung (Rückflussverhinderer, Systemtrenner), Trinkwasserinstallation (Hausinstallation), Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Quellen: TrinkwV § 13 Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen · Umweltbundesamt: Trinkwasserversorgung, Abschnitt Zentrale Trinkwasserversorgung (Stand 10.02.2016) · Umweltbundesamt: Ratgeber „Rund um das Trinkwasser“ (4. Auflage 2016, noch auf Grundlage der TrinkwV 2001)

Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren (§-20-Liste) Recht & Zuständigkeit

Aufbereitungsstoffe sind Stoffe und Filtermedien, die dazu bestimmt sind, die Beschaffenheit von Roh- oder Trinkwasser zu den in § 18 genannten Zwecken zu beeinflussen (§ 2 Nr. 7 TrinkwV). Eingesetzt werden dürfen nur Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren, die auf der Liste des Umweltbundesamts nach § 20 stehen (§ 19 Abs. 3). Silber steht nicht auf dieser Liste; sie gilt bis zur Entnahmestelle, also auch im Gebäude oder im Fahrzeug. Ausnahmen regelt § 21, etwa für Membranen, Kalkschutzgeräte und Filtermedien, die schon vor dem 24. Juni 2023 eingesetzt wurden (vorläufig bis zum 1. Januar 2031); ohne eine solche Ausnahme darf mit nicht gelisteten Stoffen oder Verfahren aufbereitetes Wasser nicht als Trinkwasser abgegeben werden (§ 22).

Siehe auch: Desinfektion, Konservierung, Chlor, Filtration (Filterstufen), UV-C-Desinfektion

Quellen: TrinkwV § 2 Begriffsbestimmungen · TrinkwV § 19 Allgemeine Anforderungen an die Aufbereitung · TrinkwV § 21 Ausnahmen · TrinkwV § 22 Abgabeverbot bei unzulässiger Aufbereitung · Umweltbundesamt: Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren (§-20-Liste) (Stand 14.01.2026) · Bundesanzeiger BAnz AT 27.01.2023 B12: Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 TrinkwV · Bundesanzeiger BAnz AT 27.08.2024 B7: Berichtigung der Liste nach § 20 TrinkwV · Umweltbundesamt: Ankündigung zum befristeten weiteren Einsatz von Ionenaustauschern, Membranen, Kalkschutzgeräten und Filtermedien (Stand 21.03.2024)

B

Betreiber Recht & Zuständigkeit

Betreiber ist nach der Trinkwasserverordnung der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage (§ 2 Nr. 3). An ihn richten sich die meisten Pflichten, etwa Anzeigen, Untersuchungen und Maßnahmen bei Befunden. Im Gebäude ist das in der Regel der Eigentümer; bei vermieteten Fahrzeugen, auf Baustellen und bei Veranstaltungen hängt es von den Umständen und Absprachen der Beteiligten ab. Wer im Einzelfall Betreiber ist, lässt sich mit dem Gesundheitsamt klären.

Siehe auch: Wasserversorgungsanlage (Anlagenarten), Gewerbliche und öffentliche Tätigkeit, Trinkwasserinstallation (Hausinstallation), Mobile Wasserversorgungsanlage, Zeitweilige Wasserversorgungsanlage · Mehr dazu →

Quellen: TrinkwV § 2 Begriffsbestimmungen · Umweltbundesamt: Ratgeber „Rund um das Trinkwasser“ (4. Auflage 2016, noch auf Grundlage der TrinkwV 2001)

Biofilm Keime & Hygiene

Ein Biofilm ist eine dünne, oft schleimige Schicht aus Mikroorganismen, die sich an Innenflächen von Leitungen, Tanks und Armaturen festsetzt. Stillstand und erhöhte Temperaturen begünstigen ihn. Auch Legionellen und Pseudomonas aeruginosa können darin leben und sind dort nach der WHO vor Chlor geschützt; Ablagerungen wie Kalk begünstigen nach der WHO zusätzlich das Wachstum von Legionellen. Regelmäßiger Durchfluss beugt vor, bestehende Beläge entfernt die Reinigung.

Siehe auch: Reinigung (Grundreinigung), Stagnation (Stillstand), Entkalken, Legionellen, Pseudomonas aeruginosa

Quellen: Umweltbundesamt: Ratgeber „TrinkWas – Trinkwasser aus dem Hahn“ (2020) · WHO: Guidelines for Drinking-water Quality (2017), Kapitel 7 Mikrobielle Aspekte · WHO: Guidelines for Drinking-water Quality (2017), Kapitel 11 Mikrobielle Datenblätter

Blei und Bleileitungen Wasserqualität & Inhaltsstoffe

Bleileitungen sind alte Trinkwasserleitungen aus Blei; Wasser, das durch sie fließt, kann erhöhte Bleigehalte aufweisen, besonders nach längerem Stillstand. Nach § 17 TrinkwV mussten Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 entfernt oder stillgelegt werden; das Gesundheitsamt kann die Frist auf Antrag in bestimmten Fällen verlängern. Für Schwangere, Säuglinge und Kinder bis zum sechsten Lebensjahr ist Wasser aus Bleirohren nach dem Umweltbundesamt als Trinkwasser immer ungeeignet, Filter zur Bleientfernung hält es für nicht sinnvoll. Der Grenzwert von 0,010 mg/l sinkt am 12. Januar 2028 auf 0,005 mg/l (Anlage 2).

Siehe auch: Stagnation (Stillstand), Trinkwasserinstallation (Hausinstallation), Grenzwert (und Leitwert)

Quellen: TrinkwV § 17 Trinkwasserleitungen aus Blei · TrinkwV Anlage 2 Chemische Parameter · Umweltbundesamt: Bleirohre – Blei im Trinkwasser (Stand 04.08.2026)

C

Chlor Aufbereitung & Technik

Chlor ist ein Desinfektionsmittel, mit dem Wasserversorger Keime im Trinkwasser inaktivieren und im Leitungsnetz einen gewissen Schutz vor erneuter Verkeimung erhalten können; Chlor und Chlordioxid stehen dafür auf der Liste des Umweltbundesamts nach § 20 TrinkwV. Man riecht es zum Beispiel, wenn ein Versorger nach einem Hochwasser vorsorglich desinfiziert. Bei der Desinfektion können Nebenprodukte wie Trihalogenmethane entstehen, deren Summe Anlage 2 auf 0,050 mg/l begrenzt. Ob und womit Ihr Versorger desinfiziert, veröffentlicht er im Internet (§ 46).

Siehe auch: Desinfektion, Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren (§-20-Liste), Trinkwasseranalyse (des Versorgers)

Quellen: Bundesanzeiger BAnz AT 27.01.2023 B12: Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 TrinkwV · Umweltbundesamt: Fragen und Antworten zum Thema Hochwasser (Stand 10.08.2022) · TrinkwV Anlage 2 Chemische Parameter · TrinkwV § 46 Regelmäßige internetbasierte Information der Verbraucher · WHO: Guidelines for Drinking-water Quality, 4. Aufl. mit 1. Nachtrag (2017), Kapitel 4, Abschnitte 4.1.4 und 4.1.5

Coliforme Bakterien Keime & Hygiene

Coliforme Bakterien sind eine große Bakteriengruppe, die im Darm, aber auch in Boden, Wasser und organischem Material vorkommt. Die Trinkwasserverordnung führt sie als Indikatorparameter mit dem Grenzwert 0 je 100 ml (Anlage 3 Teil I). Ein Nachweis gibt nach dem Umweltbundesamt einen Hinweis auf eine Störung bei Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung, zum Beispiel undichte Behälter oder Verschmutzung bei Bauarbeiten; das weitere Vorgehen entscheidet das Gesundheitsamt im Einzelfall. Bei Hausbrunnen gehören sie zur mindestens jährlichen Pflichtuntersuchung, bei vermieteten Fahrzeugen ebenso, solange das Gesundheitsamt nichts anderes bestimmt (§ 29).

Siehe auch: Indikatorparameter, E. coli, Mikroorganismen (Keime), Koloniezahl und KBE

Quellen: TrinkwV Anlage 3 Indikatorparameter · TrinkwV § 29 Untersuchungspflichten (mikrobiologische und chemische Parameter, Indikatorparameter) · Umweltbundesamt: Coliforme Bakterien – Bewertung und Vorgehen bei Nachweis im Trinkwasser (Stand 21.01.2025)

D

Desinfektion Keime & Hygiene

Desinfektion macht Keime im Wasser oder in einer Anlage unschädlich, physikalisch etwa durch Wärme oder UV-Licht oder chemisch mit einem Desinfektionsmittel. Bei der Aufbereitung von Trinkwasser sind nur Stoffe und Verfahren der Liste des Umweltbundesamts nach § 20 zulässig, und nur für die Zwecke nach § 18 TrinkwV. Vorher werden Beläge durch Spülen und Reinigen entfernt, denn in Biofilmen sind Keime nach der WHO vor Chlor geschützt. Nach dem Umweltbundesamt ersetzt eine Desinfektion keine Sanierung, und die Ursache einer Verunreinigung ist immer zu klären.

Siehe auch: Reinigung (Grundreinigung), Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren (§-20-Liste), Chlor, UV-C-Desinfektion, Biofilm

Quellen: TrinkwV § 18 Aufbereitungszwecke · TrinkwV § 19 Allgemeine Anforderungen an die Aufbereitung · Umweltbundesamt: Empfehlung zu Pseudomonas aeruginosa im Trinkwasser (Stand 13.06.2017, noch auf Grundlage der TrinkwV 2001) · WHO: Guidelines for Drinking-water Quality (2017), Kapitel 7 Mikrobielle Aspekte · Umweltbundesamt: Risiken durch die Nachbehandlung von Trinkwasser in der Trinkwasser-Installation, Empfehlung nach Anhörung der Trinkwasserkommission (Stand 15.12.2021, noch auf Grundlage der TrinkwV 2001)

E

E. coli Keime & Hygiene

Escherichia coli, kurz E. coli, ist ein Darmbakterium von Mensch und Tier und gilt nach der WHO als besonders geeigneter Anzeiger für eine fäkale Verunreinigung des Wassers. Es kommt nach der WHO fast nur bei einer solchen Verunreinigung vor und vermehrt sich im Leitungsnetz kaum, ein Nachweis deutet deshalb auf einen frischen Eintrag hin. Die Trinkwasserverordnung legt einen Grenzwert von 0 je 100 ml fest (Anlage 1 Teil I).

Siehe auch: Coliforme Bakterien, Mikroorganismen (Keime), Abkochempfehlung (Abkochgebot)

Quellen: WHO: Guidelines for Drinking-water Quality (2017), Kapitel 11 Mikrobielle Datenblätter · TrinkwV Anlage 1 Mikrobiologische Parameter · Umweltbundesamt: Ratgeber „Rund um das Trinkwasser“ (4. Auflage 2016, noch auf Grundlage der TrinkwV 2001)

Eigenwasserversorgung (Hausbrunnen) Anlagen & Betrieb

Eine Eigenwasserversorgungsanlage gewinnt Trinkwasser selbst, etwa aus einem Hausbrunnen, und liefert weniger als 10 Kubikmeter am Tag zur eigenen Nutzung (§ 2 Nr. 2 c TrinkwV). Der Betreiber zeigt die Anlage dem Gesundheitsamt an und lässt das Wasser mindestens jährlich mikrobiologisch untersuchen; weitere Untersuchungen legt das Gesundheitsamt fest, in Abständen von höchstens fünf Jahren (§§ 11, 29). Die Werte liefern hier diese Untersuchungen, nicht die Analyse eines Versorgers. Wird das Wasser gewerblich oder öffentlich genutzt, gilt die Anlage in der Regel als dezentrale Wasserversorgungsanlage, und es kommen weitere Pflichten hinzu (§ 2 Nr. 2 b).

Siehe auch: Wasserversorgungsanlage (Anlagenarten), Nitrat, Trinkwasseranalyse (des Versorgers), Gewerbliche und öffentliche Tätigkeit, Betreiber

Quellen: TrinkwV § 2 Begriffsbestimmungen · TrinkwV § 11 Anzeigepflichten in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen · TrinkwV § 29 Untersuchungspflichten (mikrobiologische und chemische Parameter, Indikatorparameter)

Entkalken Keime & Hygiene

Entkalken bedeutet, Kalkablagerungen aus Tanks, Warmwasserbereitern, Leitungen und Armaturen zu entfernen. Kalk lagert sich aus hartem, calciumreichem Wasser ab, verstärkt beim Erwärmen. Für die Hygiene zählt das, weil Ablagerungen wie Kalk nach der WHO das Wachstum von Legionellen begünstigen. Bei der Tankpflege planen wir das Entkalken als eigenen Arbeitsschritt neben Reinigen und Desinfizieren ein.

Siehe auch: Härtebereich (Wasserhärte), Biofilm, Reinigung (Grundreinigung), Desinfektion

Quellen: Umweltbundesamt: Ratgeber „Rund um das Trinkwasser“ (4. Auflage 2016, noch auf Grundlage der TrinkwV 2001) · Umweltbundesamt: Ratgeber „TrinkWas – Trinkwasser aus dem Hahn“ (2020) · WHO: Guidelines for Drinking-water Quality (2017), Kapitel 11 Mikrobielle Datenblätter

Entnahmestelle (Zapfstelle) Anlagen & Betrieb

Die Entnahmestelle ist die Stelle, an der Trinkwasser die Anlage verlässt, also Wasserhahn, Dusche oder Zapfstelle. Wird Trinkwasser über Leitungen bereitgestellt, auch an Bord von Fahrzeugen, müssen die Anforderungen an seine Beschaffenheit am Austritt der Entnahmestelle eingehalten sein (§ 10 Nr. 1 TrinkwV). In unserer Arbeitsweise nach dem Multibarrieren-Prinzip ist die saubere, regelmäßig genutzte Entnahmestelle die letzte Stufe; Auslauf, Strahlregler und Brause beziehen wir deshalb in die Pflege ein. Das Umweltbundesamt rät, auch wenig genutzte Leitungsabschnitte regelmäßig durchzuspülen.

Siehe auch: Multibarrieren-Prinzip, Stagnation (Stillstand), Trinkwasserinstallation (Hausinstallation), Nichttrinkwasseranlage

Quellen: TrinkwV § 10 Stelle der Einhaltung der Anforderungen · Umweltbundesamt: Bewusster Umgang mit Warmwasser (Stand 22.01.2025)

EU-Kennzeichnung „Für Trinkwasser geeignet“ Recht & Zuständigkeit

„Für Trinkwasser geeignet“ steht auf Verpackung und Begleitunterlagen unter dem einheitlichen EU-Symbol, das nach EU-Verfahren zertifizierte Produkte mit Trinkwasserkontakt ab dem 31. Dezember 2026 tragen (Delegierte Verordnung (EU) 2024/371). Für Produkte, deren Eignung bis Ende 2026 national korrekt bestätigt wurde, gilt eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2032; ein fehlendes Symbol heißt in dieser Zeit also nicht „ungeeignet“. Für erst auf der Baustelle hergestellte Produkte wie Harzbeschichtungen oder Mörtelauskleidungen von Behältern gelten die EU-Anforderungen dagegen ab dem 31. Dezember 2026 ohne Übergangsfrist. Grundlage ist Art. 11 der Richtlinie (EU) 2020/2184; für Filtermedien und Filtermembranen gilt weiterhin die Liste nach § 20 TrinkwV.

Siehe auch: Trinkwasserschlauch, Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren (§-20-Liste), Allgemein anerkannte Regeln der Technik

Quellen: Delegierte Verordnung (EU) 2024/371 zur Kennzeichnung von Produkten im Kontakt mit Wasser für den menschlichen Gebrauch (ABl. L 2024/371 vom 23.4.2024) · Richtlinie (EU) 2020/2184 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (ABl. L 435 vom 23.12.2020) · Umweltbundesamt: Hygienische Anforderungen an Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser, Rev02 (Stand 13.10.2025)

F

Filtration (Filterstufen) Aufbereitung & Technik

Filtration trennt Teilchen aus dem Wasser ab, während es durch ein Filtermaterial fließt; die Stufen reichen von groben Partikel- und Vorfiltern bis zu sehr feinen Membranen. Ein mechanischer Filter hinter dem Wasserzähler ist nach dem Umweltbundesamt aus technischen Gründen erforderlich, gehört grundsätzlich zur Hausinstallation und wird regelmäßig gewartet. Eine darüber hinausgehende Nachbehandlung hält das Umweltbundesamt nach Anhörung der Trinkwasserkommission bis auf wenige Ausnahmen für nicht notwendig und wegen der damit verbundenen Risiken für nicht empfehlenswert; einen rein vorsorglichen Einbau lehnt es grundsätzlich ab. In Filtern, die nicht regelmäßig getauscht werden, können sich Bakterien vermehren.

Siehe auch: Mikrometer (Filterfeinheit), Aktivkohle, Membranfiltration (z. B. Ultrafiltration), Nachbehandlung von Trinkwasser, Trübung

Quellen: Umweltbundesamt: Risiken durch die Nachbehandlung von Trinkwasser in der Trinkwasser-Installation, Empfehlung nach Anhörung der Trinkwasserkommission (Stand 15.12.2021, noch auf Grundlage der TrinkwV 2001) · Umweltbundesamt: Ratgeber „TrinkWas – Trinkwasser aus dem Hahn“ (2020)

G

Gewerbliche und öffentliche Tätigkeit Recht & Zuständigkeit

Gewerblich stellt Trinkwasser bereit, wer es im Rahmen einer Vermietung oder einer anderen selbständigen, regelmäßigen Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht zur Verfügung stellt (§ 2 Nr. 8 TrinkwV). Öffentlich ist die Bereitstellung für einen unbestimmten, wechselnden Personenkreis ohne persönliche Beziehung zum Bereitstellenden (§ 2 Nr. 9). An diese Begriffe knüpfen viele Pflichten an, etwa Anzeige und Untersuchung bei mobilen Anlagen oder die Legionellenprüfung nach § 31. Weil die Verordnung die Vermietung ausdrücklich nennt, fällt auch eine private Vermietung, etwa über eine Plattform, in der Regel darunter; Einzelfragen klärt das Gesundheitsamt.

Siehe auch: Betreiber, Mobile Wasserversorgungsanlage, Untersuchungspflicht auf Legionellen, Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren (§-20-Liste)

Quellen: TrinkwV § 2 Begriffsbestimmungen · TrinkwV § 11 Anzeigepflichten in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen · TrinkwV § 29 Untersuchungspflichten (mikrobiologische und chemische Parameter, Indikatorparameter) · TrinkwV § 31 Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella spec.

Grenzwert (und Leitwert) Recht & Zuständigkeit

Ein Grenzwert ist ein rechtsverbindlicher Höchstwert der Trinkwasserverordnung; die Werte stehen in den Anlagen 1 bis 3 (§§ 6 bis 8). Für Stoffe ohne Grenzwert leitet das Umweltbundesamt Leitwerte und gesundheitliche Orientierungswerte (GOW) ab, zum Beispiel den Leitwert von 60 µg/l für TFA. Kommt ein Stoff ohne Grenzwert in einer Konzentration vor, die eine Schädigung der Gesundheit besorgen lässt, legt das Gesundheitsamt für das betroffene Versorgungsgebiet einen Höchstwert fest (§ 7 Abs. 3; für Krankheitserreger § 6 Abs. 4). Der technische Maßnahmenwert für Legionellen ist dagegen kein Grenzwert, sondern ein Auslöser für Pflichten und hat einen eigenen Eintrag.

Siehe auch: Indikatorparameter, Technischer Maßnahmenwert, TFA (Trifluoressigsäure), Spurenstoffe · Mehr dazu →

Quellen: TrinkwV § 6 Mikrobiologische Anforderungen · TrinkwV § 7 Chemische Anforderungen · TrinkwV § 8 Anforderungen in Bezug auf Indikatorparameter · TrinkwV Anlage 2 Chemische Parameter · Umweltbundesamt: Gesundheitlicher Orientierungswert (GOW) · Umweltbundesamt: FAQ Trifluoressigsäure (TFA) (Stand 26.06.2026)

H

Härtebereich (Wasserhärte) Wasserqualität & Inhaltsstoffe

Die Wasserhärte beschreibt vor allem den Gehalt an Calcium und Magnesium, aus dem sich besonders im Warmwasser Kalk ablagern kann. Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz unterscheidet weich (unter 1,5), mittel (1,5 bis 2,5) und hart (über 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter). Ihr Versorger teilt den Härtebereich mindestens jährlich mit und nennt ihn im Internet (§ 9 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, § 46 TrinkwV). Eine Enthärtung hält das Umweltbundesamt nach Anhörung der Trinkwasserkommission nur ausnahmsweise für sinnvoll, etwa wenn bei hartem Wasser Störungen an technischen Geräten zu erwarten sind.

Siehe auch: Entkalken, Trinkwasseranalyse (des Versorgers), Nachbehandlung von Trinkwasser

Quellen: Wasch- und Reinigungsmittelgesetz § 9 Härtebereiche · TrinkwV § 46 Regelmäßige internetbasierte Information der Verbraucher · Umweltbundesamt: Risiken durch die Nachbehandlung von Trinkwasser in der Trinkwasser-Installation, Empfehlung nach Anhörung der Trinkwasserkommission (Stand 15.12.2021, noch auf Grundlage der TrinkwV 2001) · WHO: Guidelines for Drinking-water Quality (2017), Kapitel 12, Datenblatt Hardness

Hausanschluss Anlagen & Betrieb

Der Hausanschluss verbindet das Verteilungsnetz mit der Anlage im Gebäude, der Kundenanlage: Er beginnt an der Abzweigstelle im Netz und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung (§ 10 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser, AVBWasserV). Er gehört in der Regel dem Wasserversorgungsunternehmen, das ihn auch herstellt und unterhält. Für die Anlage dahinter ist in der Regel der Anschlussnehmer verantwortlich, meist der Eigentümer (§ 12 AVBWasserV). Die Anforderungen der Trinkwasserverordnung an die Beschaffenheit gelten bei Leitungswasser im Gebäude am Austritt der Entnahmestelle, also am Wasserhahn (§ 10 Nr. 1 TrinkwV).

Siehe auch: Trinkwasserinstallation (Hausinstallation), Entnahmestelle (Zapfstelle), Betreiber · Mehr dazu →

Quellen: Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) § 10 Hausanschluss · AVBWasserV § 12 Kundenanlage · TrinkwV § 10 Stelle der Einhaltung der Anforderungen · Umweltbundesamt: Trinkwasser-Installation – Auf die letzten Meter kommt es an

I

Indikatorparameter Recht & Zuständigkeit

Indikatorparameter sind Messgrößen, die Veränderungen der Wasserbeschaffenheit oder Störungen in Aufbereitung und Verteilung früh anzeigen, zum Beispiel Trübung, pH-Wert, Leitfähigkeit, coliforme Bakterien oder Koloniezahl. Die Trinkwasserverordnung legt dafür in Anlage 3 Teil I Werte und Anforderungen fest, die einzuhalten sind (§ 8). Der technische Maßnahmenwert für Legionellen in Teil II ist dagegen kein einzuhaltender Wert; wird er erreicht, löst er Handlungspflichten aus (§ 8 Abs. 1, § 51). Nach dem Umweltbundesamt liegen solche Warnwerte meist unter den Werten, die allein dem Gesundheitsschutz dienen; wie eine Abweichung zu bewerten ist, beurteilt das Gesundheitsamt im Einzelfall.

Siehe auch: Trübung, pH-Wert, Leitfähigkeit und TDS, Coliforme Bakterien, Koloniezahl und KBE, Technischer Maßnahmenwert, Grenzwert (und Leitwert)

Quellen: TrinkwV § 8 Anforderungen in Bezug auf Indikatorparameter · TrinkwV Anlage 3 Indikatorparameter · Umweltbundesamt: Ratgeber „Rund um das Trinkwasser“ (4. Auflage 2016, noch auf Grundlage der TrinkwV 2001) · Umweltbundesamt: Coliforme Bakterien – Bewertung und Vorgehen bei Nachweis im Trinkwasser (Stand 21.01.2025)

K

Koloniezahl und KBE Keime & Hygiene

Die Koloniezahl gibt an, wie viele Mikroorganismen aus einer Wasserprobe auf einem Nährboden zu sichtbaren Kolonien heranwachsen; gezählt wird in koloniebildenden Einheiten (KBE). Die Trinkwasserverordnung bestimmt sie bei 22 und 36 °C als Indikatorparameter und verlangt „ohne anormale Veränderung“ (Anlage 3 Teil I); eine auffällige Veränderung ist ein Anlass, der Ursache nachzugehen. Legionellen erfasst die Koloniezahl nach der WHO nicht; die Trinkwasserverordnung sieht für sie ein eigenes Zählverfahren vor (§ 3). Angegeben werden sie ebenfalls in KBE; ihr technischer Maßnahmenwert liegt bei 100 KBE je 100 ml (Anlage 3 Teil II).

Siehe auch: Indikatorparameter, Technischer Maßnahmenwert, Legionellen, Mikroorganismen (Keime)

Quellen: TrinkwV Anlage 3 Indikatorparameter · TrinkwV § 3 Bezugnahmen auf technische Normen · WHO: Guidelines for Drinking-water Quality (2017), Kapitel 11 Mikrobielle Datenblätter · Umweltbundesamt: Coliforme Bakterien – Bewertung und Vorgehen bei Nachweis im Trinkwasser (Stand 21.01.2025)

Konservierung Keime & Hygiene

Konservierung meint Maßnahmen, die die Vermehrung von Keimen in gespeichertem Wasser bremsen sollen. Einen Aufbereitungszweck „Konservierung“ kennt die Trinkwasserverordnung nicht: Zulässig ist eine Desinfektion bei der Speicherung von nicht erwärmtem Trinkwasser in Behältern oder bei der Verteilung, etwa in mobilen Anlagen, und nur mit Stoffen und Verfahren der Liste nach § 20 (§§ 18, 19). Silber steht nicht auf dieser Liste, und die Verordnung erfasst ausdrücklich auch Trinkwasser an Bord von Fahrzeugen. Spätestens wo Trinkwasser an andere abgegeben wird, etwa bei Vermietung, im Tiny House, auf Baustellen oder bei Veranstaltungen, kommt Silber deshalb nicht in Frage.

Siehe auch: Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren (§-20-Liste), Reinigung (Grundreinigung), Desinfektion, Tank (Trinkwasserspeicher), Gewerbliche und öffentliche Tätigkeit · Mehr dazu →

Quellen: TrinkwV § 2 Begriffsbestimmungen · TrinkwV § 18 Aufbereitungszwecke · TrinkwV § 19 Allgemeine Anforderungen an die Aufbereitung · TrinkwV § 22 Abgabeverbot bei unzulässiger Aufbereitung · Bundesanzeiger BAnz AT 27.01.2023 B12: Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 TrinkwV · Umweltbundesamt: Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren (§-20-Liste) (Stand 14.01.2026)

L

Legionellen Keime & Hygiene

Legionellen sind nach der WHO Umweltbakterien, die in geringer Zahl in natürlichen Gewässern vorkommen und sich in Warmwassersystemen stark vermehren können, vor allem bei lauwarmen Temperaturen, Ablagerungen und stehendem Wasser. Aufgenommen werden sie vor allem über eingeatmete Aerosole. Das Umweltbundesamt nennt als Richtschnur mindestens 60 °C am Austritt des Trinkwassererwärmers und mindestens 55 °C im gesamten Warmwassersystem. Der technische Maßnahmenwert liegt bei 100 KBE je 100 ml (Anlage 3 Teil II); ist er erreicht, hat der Betreiber Pflichten nach § 51 TrinkwV.

Siehe auch: Aerosol, Technischer Maßnahmenwert, Untersuchungspflicht auf Legionellen, Risikoabschätzung, Stagnation (Stillstand), Biofilm · Mehr dazu →

Quellen: WHO: Guidelines for Drinking-water Quality (2017), Kapitel 11 Mikrobielle Datenblätter · Umweltbundesamt: Bewusster Umgang mit Warmwasser (Stand 22.01.2025) · TrinkwV Anlage 3 Indikatorparameter · TrinkwV § 51 Handlungspflichten des Betreibers in Bezug auf Legionella spec.

Leitfähigkeit und TDS Wasserqualität & Inhaltsstoffe

Die elektrische Leitfähigkeit zeigt an, wie viele gelöste Salze, also Ionen, im Wasser sind; die Trinkwasserverordnung führt sie als Indikatorparameter mit 2.790 Mikrosiemens je Zentimeter (µS/cm) bei 25 °C (Anlage 3). Ein TDS-Messgerät misst ebenfalls die Leitfähigkeit und rechnet sie in Milligramm je Liter um, mit einem Faktor, der nach der WHO von der Wasserart abhängt; der angezeigte Wert ist deshalb eine Schätzung. Er beschreibt allein die Menge gelöster Stoffe, Keime und Spurenstoffe im Mikrogrammbereich lassen sich nur mit einer Laboruntersuchung bestimmen. Einen gesundheitsbasierten Leitwert für TDS hat die WHO nicht festgelegt.

Siehe auch: Indikatorparameter, Spurenstoffe, Umkehrosmose

Quellen: TrinkwV Anlage 3 Indikatorparameter · WHO: Total dissolved solids in drinking-water (Hintergrunddokument) · WHO: Guidelines for Drinking-water Quality (2017), Kapitel 12, Datenblatt Total dissolved solids

M

Membranfiltration (z. B. Ultrafiltration) Aufbereitung & Technik

Bei der Membranfiltration fließt Wasser durch eine Membran mit sehr feinen Poren; nach Porengröße unterscheidet man Mikro-, Ultra- und Nanofiltration, noch feiner trennt die Umkehrosmose. Wie viel eine Membran zurückhält, hängt nach der WHO von der Porengröße ab und davon, ob Membran und Dichtungen unversehrt sind und nicht von Keimen durchwachsen werden. Rückhaltewerte werden oft in Log-Stufen angegeben: 4 Log-Stufen entsprechen 99,99 Prozent. Solche Angaben stammen in der Regel vom Hersteller und gelten für die dort genannten Prüfbedingungen.

Siehe auch: Filtration (Filterstufen), Umkehrosmose, Mikrometer (Filterfeinheit), Nachbehandlung von Trinkwasser, UV-C-Desinfektion

Quellen: WHO: Guidelines for Drinking-water Quality (2017), Kapitel 7 Mikrobielle Aspekte

Mikrometer (Filterfeinheit) Aufbereitung & Technik

Ein Mikrometer (µm) ist ein Tausendstel Millimeter. Bei Partikelfiltern bezeichnet die Zahl die Filterfeinheit, die der Hersteller für sein Filterelement angibt. Wie gut ein Verfahren Keime zurückhält, wird getrennt davon angegeben, nach der WHO in Log-Stufen.

Siehe auch: Filtration (Filterstufen), Membranfiltration (z. B. Ultrafiltration), Trübung, Nachbehandlung von Trinkwasser

Quellen: WHO: Guidelines for Drinking-water Quality (2017), Kapitel 7 Mikrobielle Aspekte

Mikroorganismen (Keime) Keime & Hygiene

Mikroorganismen sind winzige Lebewesen wie Bakterien, Algen und andere Einzeller, die meist nur unter dem Mikroskop sichtbar sind; im Trinkwasserzusammenhang werden auch Viren dazugezählt. Trinkwasser ist nicht steril: Es enthält nach dem Umweltbundesamt stets auch harmlose Wasserbewohner. Krankheitserreger dürfen nach § 6 TrinkwV nicht in Konzentrationen vorkommen, die eine Schädigung der Gesundheit besorgen lassen; überwacht wird das vor allem über Anzeigerbakterien wie E. coli. Parasiten wie Giardia und Cryptosporidium stammen aus Ausscheidungen von Mensch und Tier und kommen nach der WHO in Oberflächenwasser vor.

Siehe auch: E. coli, Coliforme Bakterien, Biofilm, Desinfektion

Quellen: Umweltbundesamt: Ratgeber „Rund um das Trinkwasser“ (4. Auflage 2016, noch auf Grundlage der TrinkwV 2001) · TrinkwV § 6 Mikrobiologische Anforderungen · WHO: Guidelines for Drinking-water Quality (2017), Kapitel 11 Mikrobielle Datenblätter

Mobile Wasserversorgungsanlage Anlagen & Betrieb

Eine mobile Wasserversorgungsanlage ist eine bewegliche Anlage, aus der Trinkwasser entnommen wird, ausdrücklich auch an Bord von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen (§ 2 Nr. 2 d TrinkwV); darunter fallen auch Trinkwasseranlagen in Wohnmobilen, Wohnwagen und Booten. Wird das Trinkwasser gewerblich oder öffentlich bereitgestellt, etwa bei Vermietung, ist die Inbetriebnahme in der Regel spätestens vier Wochen vorher dem Gesundheitsamt anzuzeigen (§ 11). Bei kleinen Anlagen, etwa in Fahrzeugen, ist das Wasser dann mindestens jährlich zu untersuchen, solange das Gesundheitsamt nichts anderes bestimmt (§ 29). Bei rein privater Nutzung entfallen Anzeige und Pflichtuntersuchung nach §§ 11 und 29; das Gesundheitsamt kann solche Anlagen im Einzelfall dennoch in die Überwachung einbeziehen (§ 54 Abs. 3).

Siehe auch: Wasserversorgungsanlage (Anlagenarten), Gewerbliche und öffentliche Tätigkeit, Tank (Trinkwasserspeicher), Betreiber, Zeitweilige Wasserversorgungsanlage

Quellen: TrinkwV § 2 Begriffsbestimmungen · TrinkwV § 11 Anzeigepflichten in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen · TrinkwV § 29 Untersuchungspflichten (mikrobiologische und chemische Parameter, Indikatorparameter) · TrinkwV § 54 Überwachung durch das Gesundheitsamt · Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kleinanlagen“/Umweltbundesamt: Überwachung von mobilen Versorgungsanlagen und Anlagen zur zeitweiligen Wasserverteilung – Leitfaden für Gesundheitsämter (2018, unverbindlich, noch auf Grundlage der TrinkwV 2001)

Multibarrieren-Prinzip Anlagen & Betrieb

Das Multibarrieren-Prinzip ist ein Grundsatz der Trinkwasserversorgung: Mehrere Schutzstufen hintereinander verringern das Risiko, dass ein einzelner Fehler bis zum Hahn durchschlägt, weil nach der WHO die übrigen Stufen einen Ausfall ausgleichen können. Das Umweltbundesamt nennt für die zentrale Versorgung mindestens vier Barrieren, vom Schutz des Einzugsgebiets bis zur Hausinstallation. So arbeiten wir: Für Tanks, mobile und kleine Anlagen übertragen wir den Grundsatz auf vier eigene Stufen, Befüllung, Speicher, Verteilung und Entnahme; auch die WHO setzt bei kleinen Versorgungen und einzelnen Haushalten auf mehrere Barrieren und Wartung. In jeder Stufe wirken Maßnahmen als Barriere, etwa die Befüllung aus einer amtlich überwachten Versorgung über einen sauberen Trinkwasserschlauch, Reinigung, bei Bedarf Desinfektion mit zugelassenen Mitteln, regelmäßiger Wasserwechsel, Spülen gegen Stagnation und eine gepflegte Entnahmestelle.

Siehe auch: Vier-Barrieren-Prinzip (4-Barrieren-Prinzip), Wassersicherheitsplan (Water Safety Plan), Trinkwasserschlauch, Tank (Trinkwasserspeicher), Stagnation (Stillstand), Entnahmestelle (Zapfstelle), Reinigung (Grundreinigung), Desinfektion · Mehr dazu →

Quellen: Umweltbundesamt: Trinkwasserversorgung, Abschnitt Multibarrierenprinzip (Stand 10.02.2016) · WHO: Guidelines for Drinking-water Quality, 4. Aufl. mit 1. Nachtrag (2017), Kapitel 4, Einleitung sowie Abschnitte 4.1.2, 4.1.6 und 4.5 · Umweltbundesamt: Coliforme Bakterien – Bewertung und Vorgehen bei Nachweis im Trinkwasser (Stand 21.01.2025) · Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kleinanlagen“/Umweltbundesamt: Überwachung von mobilen Versorgungsanlagen und Anlagen zur zeitweiligen Wasserverteilung – Leitfaden für Gesundheitsämter (2018, unverbindlich, noch auf Grundlage der TrinkwV 2001)

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Nachbehandlung von Trinkwasser Aufbereitung & Technik

Nachbehandlung heißt, Trinkwasser vom Versorger im Gebäude zusätzlich zu filtern, zu desinfizieren oder auf andere Weise zu verändern. Das Umweltbundesamt hält das nach Anhörung der Trinkwasserkommission in einer nach den Regeln der Technik betriebenen Installation bis auf wenige Ausnahmen für nicht notwendig und wegen möglicher Gesundheitsrisiken für nicht empfehlenswert; rein vorsorglich eingebaute Geräte lehnt es grundsätzlich ab. Ausnahmen sind Korrosionsschutz, eine Enthärtung bei Störungen technischer Geräte und eine vorübergehende Desinfektion bei mikrobieller Verunreinigung; ein mechanischer Filter hinter dem Wasserzähler gehört dagegen grundsätzlich zur Installation. Errichtung und wesentliche Veränderungen der Installation sind dem Versorger oder einem eingetragenen Installationsunternehmen vorbehalten (§ 12 AVBWasserV).

Siehe auch: Filtration (Filterstufen), Umkehrosmose, Härtebereich (Wasserhärte), Trinkwasserinstallation (Hausinstallation), Aktivkohle

Quellen: Umweltbundesamt: Risiken durch die Nachbehandlung von Trinkwasser in der Trinkwasser-Installation, Empfehlung nach Anhörung der Trinkwasserkommission (Stand 15.12.2021, noch auf Grundlage der TrinkwV 2001) · AVBWasserV § 12 Kundenanlage · Umweltbundesamt: Ratgeber „TrinkWas – Trinkwasser aus dem Hahn“ (2020)

Nichttrinkwasseranlage Anlagen & Betrieb

Eine Nichttrinkwasseranlage wird zusätzlich zur Trinkwasserinstallation betrieben und liefert Wasser für andere Zwecke, etwa Regenwasser aus einer Zisterne für die Toilettenspülung (§ 2 Nr. 10 TrinkwV); die hygienische Qualität von Regenwasser ist nach dem Umweltbundesamt nicht mit Trinkwasser vergleichbar. Beide Anlagen dürfen nur über eine Sicherungseinrichtung verbunden sein (§ 13 Abs. 3). Leitungen und Entnahmestellen werden dauerhaft gekennzeichnet und die Entnahmestellen gegen versehentlichen Gebrauch gesichert (§ 13 Abs. 4). Die Errichtung im Gebäude zeigt in der Regel der Eigentümer als Betreiber spätestens vier Wochen vorher dem Gesundheitsamt an (§ 12 TrinkwV).

Siehe auch: Sicherungseinrichtung (Rückflussverhinderer, Systemtrenner), Entnahmestelle (Zapfstelle), Trinkwasser, Trinkwasserinstallation (Hausinstallation)

Quellen: TrinkwV § 2 Begriffsbestimmungen · TrinkwV § 12 Anzeigepflichten in Bezug auf Nichttrinkwasseranlagen · TrinkwV § 13 Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen · Umweltbundesamt: Tipps für eine nachhaltige Regenwassernutzung (Stand 11.07.2025) · Umweltbundesamt: Ratgeber „TrinkWas – Trinkwasser aus dem Hahn“ (2020)

Nitrat Wasserqualität & Inhaltsstoffe

Nitrat ist eine Stickstoffverbindung, die vor allem über Düngung und Tierhaltung ins Grundwasser gelangt. Für Trinkwasser gilt ein Grenzwert von 50 mg/l (Anlage 2 TrinkwV), den die Versorger nach dem Umweltbundesamt praktisch flächendeckend einhalten. Die Werte Ihres Versorgers finden Sie in seiner Trinkwasseranalyse; liefert ein eigener Brunnen das Trinkwasser, legt das Gesundheitsamt fest, welche chemischen Parameter untersucht werden und wie oft (§ 29 Abs. 1).

Siehe auch: Eigenwasserversorgung (Hausbrunnen), Trinkwasseranalyse (des Versorgers), Grenzwert (und Leitwert)

Quellen: TrinkwV Anlage 2 Chemische Parameter · Umweltbundesamt: FAQs zu Nitrat im Grund- und Trinkwasser (Stand 24.02.2026) · Umweltbundesamt: Ratgeber „Rund um das Trinkwasser“ (4. Auflage 2016, noch auf Grundlage der TrinkwV 2001) · TrinkwV § 29 Untersuchungspflichten (mikrobiologische und chemische Parameter, Indikatorparameter)

Notwasserversorgung Anlagen & Betrieb

Notwasserversorgung meint die Versorgung mit Trinkwasser, wenn die Leitung ausfällt, und umfasst für uns drei Teile: den eigenen Vorrat, die Aufbereitung von Wasser aus anderen Quellen und die geordnete Ausgabe an andere. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt, sich möglichst zehn Tage selbst versorgen zu können, mit mindestens 1,5 Litern Flüssigkeit je Erwachsenem und Tag und zusätzlich 0,5 Litern zum Kochen. Für den Zivilschutzfall gibt es außerdem eine öffentliche Trinkwassernotversorgung, etwa über Notbrunnen. Wird Wasser vorübergehend über eine Anlage an andere ausgegeben, ist diese je nach Aufbau eine mobile oder eine zeitweilige Wasserversorgungsanlage; Ansprechpartner ist in der Regel das Gesundheitsamt.

Siehe auch: Zeitweilige Wasserversorgungsanlage, Mobile Wasserversorgungsanlage, Abkochempfehlung (Abkochgebot), Trübung, Tank (Trinkwasserspeicher)

Quellen: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Essen und Trinken bevorraten · Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Wassersicherstellung · TrinkwV § 2 Begriffsbestimmungen · TrinkwV § 11 Anzeigepflichten in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen

P

PFAS Wasserqualität & Inhaltsstoffe

PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) sind eine Gruppe von mehr als 10.000 künstlich hergestellten Chemikalien, die in der Umwelt kaum abgebaut werden, daher der Name Ewigkeitschemikalien. Für die Summe von 20 PFAS gilt im Trinkwasser seit dem 12. Januar 2026 ein Grenzwert von 0,1 µg/l (Anlage 2 TrinkwV). Ab dem 12. Januar 2028 kommt für die Summe der vier Stoffe PFOA, PFNA, PFHxS und PFOS ein Grenzwert von 0,02 µg/l hinzu. Die Werte Ihres Versorgers stehen in seiner Trinkwasseranalyse.

Siehe auch: TFA (Trifluoressigsäure), Grenzwert (und Leitwert), Spurenstoffe, Trinkwasseranalyse (des Versorgers) · Mehr dazu →

Quellen: Umweltbundesamt: PFAS-Portal · TrinkwV Anlage 2 Chemische Parameter

pH-Wert Wasserqualität & Inhaltsstoffe

Der pH-Wert gibt an, wie sauer oder basisch Wasser ist; 7 gilt bei 25 °C als neutral. Die Trinkwasserverordnung nennt als Indikatorparameter einen Bereich von 6,5 bis 9,5 (Anlage 3 Teil I) und zieht den pH-Wert heran, um zu beurteilen, ob Wasser gegenüber Leitungswerkstoffen korrosiv wirkt (§ 8 Abs. 3). Kohlensäure senkt den pH-Wert; für abgefülltes Wasser mit Kohlensäure lässt die EU-Trinkwasserrichtlinie deshalb einen niedrigeren Mindestwert zu (Anhang I Teil C).

Siehe auch: Indikatorparameter, Leitfähigkeit und TDS · Mehr dazu →

Quellen: TrinkwV Anlage 3 Indikatorparameter · TrinkwV § 8 Anforderungen in Bezug auf Indikatorparameter · Richtlinie (EU) 2020/2184 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, Anhang I Teil C (ABl. L 435 vom 23.12.2020)

Pseudomonas aeruginosa Keime & Hygiene

Pseudomonas aeruginosa ist ein weit verbreitetes Umweltbakterium, das mit wenig Nährstoffen auskommt und Biofilme bildet; das Umweltbundesamt stuft es als fakultativ pathogen ein, also als Erreger, der vor allem bei besonderen Risikofaktoren Infektionen auslösen kann. Einen Grenzwert legt die Trinkwasserverordnung nur für Wasser in verschlossenen Behältnissen fest, 0 je 250 ml (Anlage 1 Teil II); für Leitungswasser empfiehlt das Umweltbundesamt, dass das Bakterium in 100 ml nicht nachweisbar sein soll. In Leitungen gelangt es nach dem Umweltbundesamt vor allem im Zusammenhang mit Bauarbeiten, etwa über verschmutzte Bauteile. Nach einer solchen Verunreinigung steht eine Spülung am Anfang; bei einem Befund in der Hausinstallation wird zunächst die Ursache gesucht.

Siehe auch: Biofilm, Mikroorganismen (Keime), Desinfektion

Quellen: Umweltbundesamt: Empfehlung zu Pseudomonas aeruginosa im Trinkwasser (Stand 13.06.2017, noch auf Grundlage der TrinkwV 2001) · TrinkwV Anlage 1 Mikrobiologische Parameter · WHO: Guidelines for Drinking-water Quality (2017), Kapitel 11 Mikrobielle Datenblätter

R

Reinigung (Grundreinigung) Keime & Hygiene

Reinigung entfernt Schmutz, Ablagerungen und Beläge aus Tank, Leitungen und Armaturen. Sie kommt vor der Desinfektion, denn Keime, die in Biofilmen leben, sind nach der WHO vor Chlor geschützt. Wie oft gereinigt wird, hängt von Nutzung und Standzeiten ab. Für gewerblich oder öffentlich genutzte Straßen- und Wasserfahrzeuge sieht ein unverbindlicher Leitfaden des Umweltbundesamts für Gesundheitsämter (2018) bei Bedarf, mindestens aber einmal jährlich eine Sichtprüfung von Tank, Befüllöffnung und Ablass vor.

Siehe auch: Desinfektion, Entkalken, Biofilm, Tank (Trinkwasserspeicher)

Quellen: WHO: Guidelines for Drinking-water Quality (2017), Kapitel 7 Mikrobielle Aspekte · Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kleinanlagen“/Umweltbundesamt: Überwachung von mobilen Versorgungsanlagen und Anlagen zur zeitweiligen Wasserverteilung – Leitfaden für Gesundheitsämter (2018, unverbindlich, noch auf Grundlage der TrinkwV 2001)

Risikoabschätzung Recht & Zuständigkeit

Die Risikoabschätzung ist eine schriftliche Bewertung, die nach § 51 TrinkwV zu erstellen ist, sobald bei Legionellen der technische Maßnahmenwert erreicht ist; sie ersetzt die frühere Gefährdungsanalyse. Sie beschreibt die Anlage, hält Befunde der Ortsbesichtigung und Abweichungen von den Regeln der Technik fest und bewertet mögliche Gefährdungen. Nach der Empfehlung des Umweltbundesamts vom 13. Oktober 2025 muss sie unabhängig von anderen Interessen erfolgen; Befangenheit ist bei Personen zu vermuten, die selbst oder mit ihrer Einrichtung an Planung, Bau oder Betrieb der Anlage beteiligt waren oder sind. Verbindlich wird diese Fassung erst, wenn § 51 auf sie verweist; bis dahin nennt § 51 die Empfehlung von 2012.

Siehe auch: Technischer Maßnahmenwert, Legionellen, Untersuchungspflicht auf Legionellen, Betreiber · Mehr dazu →

Quellen: TrinkwV § 51 Handlungspflichten des Betreibers in Bezug auf Legionella spec. · Umweltbundesamt: Empfehlung Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV (Stand 13.10.2025)

S

Sicherungseinrichtung (Rückflussverhinderer, Systemtrenner) Anlagen & Betrieb

Eine Sicherungseinrichtung verhindert, dass Wasser aus einer angeschlossenen Anlage oder einem Gerät in die Trinkwasserinstallation zurückfließt, zurückgesaugt oder zurückgedrückt wird. Je nach Gefährdung sind das zum Beispiel Rückflussverhinderer, Systemtrenner oder ein freier Auslauf, bei dem der Zulauf stets oberhalb des höchsten Wasserspiegels endet. Wasserversorgungsanlagen dürfen mit einer Nichttrinkwasseranlage nur verbunden werden, wenn sie mit einer Sicherungseinrichtung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgestattet sind (§ 13 Abs. 3 TrinkwV). Die Anforderungen beschreibt vor allem die Norm DIN EN 1717.

Siehe auch: Nichttrinkwasseranlage, Allgemein anerkannte Regeln der Technik, Trinkwasserschlauch, Zeitweilige Wasserversorgungsanlage

Quellen: TrinkwV § 13 Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen · Umweltbundesamt: Ratgeber „TrinkWas – Trinkwasser aus dem Hahn“ (2020) · Umweltbundesamt: Tipps für eine nachhaltige Regenwassernutzung (Stand 11.07.2025) · Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kleinanlagen“/Umweltbundesamt: Überwachung von mobilen Versorgungsanlagen und Anlagen zur zeitweiligen Wasserverteilung – Leitfaden für Gesundheitsämter (2018, unverbindlich, noch auf Grundlage der TrinkwV 2001)

Spurenstoffe Wasserqualität & Inhaltsstoffe

Spurenstoffe sind Stoffe, die nur in sehr geringen Konzentrationen im Wasser vorkommen, zum Beispiel Rückstände von Arzneimitteln oder Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln. Ob ein Nachweis gesundheitlich relevant ist, zeigt erst der Vergleich mit einem Maßstab. Für Stoffe ohne Grenzwert bewertet das Umweltbundesamt mit gesundheitlichen Leitwerten oder, wenn die Datenlage dafür nicht reicht, mit gesundheitlichen Orientierungswerten (GOW), deren Ausgangspunkt ein allgemeiner Vorsorgewert von 0,1 µg/l ist. Außerdem gilt das Minimierungsgebot: Chemische Stoffe, die das Trinkwasser verunreinigen können, dürfen nur so niedrig konzentriert sein, wie es mit angemessenem Aufwand nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik möglich ist (§ 7 Abs. 4 TrinkwV).

Siehe auch: Grenzwert (und Leitwert), PFAS, TFA (Trifluoressigsäure), Trinkwasseranalyse (des Versorgers) · Mehr dazu →

Quellen: Umweltbundesamt: Gesundheitlicher Orientierungswert (GOW) · TrinkwV § 7 Chemische Anforderungen · Umweltbundesamt: Ratgeber „Rund um das Trinkwasser“ (4. Auflage 2016, noch auf Grundlage der TrinkwV 2001)

Stagnation (Stillstand) Anlagen & Betrieb

Stagnation heißt, dass Wasser in Leitungen, Speichern oder Tanks längere Zeit steht. Dabei können Stoffe aus den Werkstoffen ins Wasser übergehen, und besonders bei erhöhter Temperatur bilden sich Bakterienkolonien und Biofilme; aus selten genutzten Leitungsabschnitten können Keime auch in genutzte Bereiche wandern. Das Umweltbundesamt empfiehlt, Wasser, das länger als vier Stunden in der Leitung gestanden hat, vor dem Trinken oder Kochen ablaufen zu lassen, bis es spürbar kühler kommt. Regelmäßige Entnahme und das Abtrennen ungenutzter Leitungen beugen vor.

Siehe auch: Biofilm, Legionellen, Entnahmestelle (Zapfstelle), Blei und Bleileitungen, Tank (Trinkwasserspeicher)

Quellen: Umweltbundesamt: Ratgeber „TrinkWas – Trinkwasser aus dem Hahn“ (2020) · Umweltbundesamt: Trinkwasser aus der Leitung (Stand 23.04.2026) · WHO: Guidelines for Drinking-water Quality (2017), Kapitel 11 Mikrobielle Datenblätter

T

Tank (Trinkwasserspeicher) Anlagen & Betrieb

Ein Tank, im Fahrzeug oft Frischwassertank genannt, hält Trinkwasser vorrätig, etwa im Reisemobil, im Boot, im Tiny House oder in einer mobilen Versorgung. Als Trinkwasserspeicher gehört er zur Trinkwasserinstallation, und für seine Werkstoffe gelten die Anforderungen der Trinkwasserverordnung (§ 2 Nr. 4, § 14). In unserer Arbeitsweise nach dem Multibarrieren-Prinzip ist er die Stufe Speicher: Reinigung, bei Bedarf Desinfektion mit zugelassenen Mitteln, regelmäßiger Wasserwechsel und Sichtprüfung gehören dazu. Nach einem unverbindlichen Leitfaden des Umweltbundesamts für Gesundheitsämter (2018) finden sich in Fahrzeugtanks oft Ablagerungen.

Siehe auch: Multibarrieren-Prinzip, Reinigung (Grundreinigung), Desinfektion, Stagnation (Stillstand), Konservierung

Quellen: TrinkwV § 2 Begriffsbestimmungen · TrinkwV § 14 Allgemeine Anforderungen an Werkstoffe und Materialien · Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kleinanlagen“/Umweltbundesamt: Überwachung von mobilen Versorgungsanlagen und Anlagen zur zeitweiligen Wasserverteilung – Leitfaden für Gesundheitsämter (2018, unverbindlich, noch auf Grundlage der TrinkwV 2001)

Technischer Maßnahmenwert Recht & Zuständigkeit

Der technische Maßnahmenwert ist ein spezieller Indikatorparameter für Legionellen in der Trinkwasserinstallation und liegt bei 100 KBE je 100 ml (Anlage 3 Teil II TrinkwV). Er ist ein Auslöser und kein einzuhaltender Grenzwert (§ 8 Abs. 1): Die Pflichten beginnen, sobald er erreicht ist, also schon bei 100 KBE je 100 ml. Dann muss der Betreiber unverzüglich das Gesundheitsamt informieren, sofern das Labor das nicht nachweislich getan hat, die Ursachen mit Ortsbesichtigung klären, eine schriftliche Risikoabschätzung erstellen und Maßnahmen ergreifen (§ 51). Die Maßnahmen teilt er dem Gesundheitsamt mit und hält sie zehn Jahre dokumentiert bereit; über das Ergebnis der Risikoabschätzung und etwaige Einschränkungen informiert er die betroffenen Verbraucher (§§ 51, 52).

Siehe auch: Legionellen, Risikoabschätzung, Untersuchungspflicht auf Legionellen, Grenzwert (und Leitwert), Koloniezahl und KBE · Mehr dazu →

Quellen: TrinkwV Anlage 3 Indikatorparameter · TrinkwV § 8 Anforderungen in Bezug auf Indikatorparameter · TrinkwV § 51 Handlungspflichten des Betreibers in Bezug auf Legionella spec. · TrinkwV § 52 Information der Verbraucher, u. a. bei Erreichen des technischen Maßnahmenwerts

TFA (Trifluoressigsäure) Wasserqualität & Inhaltsstoffe

TFA (Trifluoressigsäure) ist eine sehr kleine, sehr beständige Verbindung aus der Gruppe der PFAS, die unter anderem beim Abbau bestimmter fluorierter Stoffe in der Umwelt entsteht. Sie zählt zu keiner der beiden PFAS-Summen der Trinkwasserverordnung. Für Trinkwasser hat das Umweltbundesamt einen gesundheitlichen Leitwert von 60 µg/l abgeleitet. Der Ausschuss für Risikobeurteilung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat im Juni 2026 eine strengere Gefahreneinstufung von TFA empfohlen; nach Einschätzung des Umweltbundesamts bleibt der Leitwert gültig.

Siehe auch: PFAS, Grenzwert (und Leitwert), Spurenstoffe · Mehr dazu →

Quellen: Umweltbundesamt: FAQ Trifluoressigsäure (TFA) (Stand 26.06.2026) · TrinkwV Anlage 2 Chemische Parameter

Trinkwasser Recht & Zuständigkeit

Trinkwasser ist nach der Trinkwasserverordnung Wasser für den menschlichen Gebrauch (§ 2 Nr. 1). Dazu zählt Wasser zum Trinken, Kochen und Zubereiten von Speisen und Getränken, zur Körperpflege und zum Reinigen von Gegenständen, die mit Lebensmitteln oder nicht nur vorübergehend mit dem Körper in Berührung kommen. Das gilt unabhängig davon, ob es aus der Leitung, aus einem Speicher, an Bord eines Fahrzeugs oder aus verschlossenen Behältnissen kommt. Es muss rein und genusstauglich sein und die Anforderungen der §§ 6 bis 9 erfüllen (§ 5).

Siehe auch: Trinkwasserverordnung (TrinkwV), Nichttrinkwasseranlage, Grenzwert (und Leitwert)

Quellen: TrinkwV § 2 Begriffsbestimmungen · TrinkwV § 5 Allgemeine Anforderungen

Trinkwasseranalyse (des Versorgers) Wasserqualität & Inhaltsstoffe

Mit Trinkwasseranalyse sind meist die Untersuchungsergebnisse gemeint, die Ihr Wasserversorger veröffentlicht. Die Betreiber zentraler Wasserversorgungsanlagen, also die Versorger, nennen im Internet unter anderem Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren, aktuelle Untersuchungsergebnisse mit den jeweiligen Grenzwerten und den Härtebereich (§ 46 TrinkwV). Außerdem erhalten Anschlussnehmer mindestens jährlich eine Information in Textform, die sie an die Verbraucher weitergeben (§ 45). Liefert ein eigener Brunnen das Trinkwasser, geben die Untersuchungen dieser Anlage Auskunft.

Siehe auch: Härtebereich (Wasserhärte), Eigenwasserversorgung (Hausbrunnen), PFAS, Nitrat, Leitfähigkeit und TDS · Mehr dazu →

Quellen: TrinkwV § 45 Regelmäßige Information der Anschlussnehmer und Verbraucher in Textform · TrinkwV § 46 Regelmäßige internetbasierte Information der Verbraucher

Trinkwasserinstallation (Hausinstallation) Anlagen & Betrieb

Die Trinkwasserinstallation umfasst alle Leitungen, Speicher, Apparate und Armaturen zwischen der Stelle, an der das Trinkwasser übernommen wird, im Haus in der Regel hinter dem Hausanschluss, und den Entnahmestellen (§ 2 Nr. 4 TrinkwV); umgangssprachlich heißt sie Hausinstallation. Verantwortlich ist in der Regel der Anschlussnehmer, meist der Eigentümer, bei Vermietung neben dem Nutzer (§ 12 AVBWasserV). Errichtung und wesentliche Veränderungen darf nur der Versorger oder ein eingetragenes Installationsunternehmen ausführen. Nach dem Umweltbundesamt entscheiden gerade diese letzten Meter oft über die Qualität am Hahn, etwa bei Blei oder Legionellen.

Siehe auch: Hausanschluss, Entnahmestelle (Zapfstelle), Betreiber, Blei und Bleileitungen, Legionellen · Mehr dazu →

Quellen: TrinkwV § 2 Begriffsbestimmungen · AVBWasserV § 12 Kundenanlage · Umweltbundesamt: Trinkwasser-Installation – Auf die letzten Meter kommt es an · Umweltbundesamt: Trinkwasser aus der Leitung (Stand 23.04.2026)

Trinkwasserschlauch Anlagen & Betrieb

Ein Trinkwasserschlauch besteht aus Werkstoffen, die für den Kontakt mit Trinkwasser geeignet sind; diese dürfen Geruch und Geschmack nicht beeinträchtigen, die Vermehrung von Mikroorganismen nicht fördern und nur unvermeidbare Mengen an Stoffen abgeben (§ 14 TrinkwV). Bei Reisemobilen, Wohnwagen und Booten zählt der Befüllschlauch nach einem unverbindlichen Leitfaden des Umweltbundesamts für Gesundheitsämter (2018) zur Trinkwasserversorgungsanlage des Fahrzeugs. Für Produkte, die ab dem 31. Dezember 2026 neu auf den Markt kommen, sehen die EU-Regeln eine Zertifizierung und die Kennzeichnung „Für Trinkwasser geeignet“ vor; ein bis dahin ausgestellter nationaler Nachweis gilt längstens bis Ende 2032 weiter. Aus der Praxis empfehlen wir, den Schlauch vor dem Befüllen kurz zu spülen und ihn entleert und mit verschlossenen Enden zu lagern.

Siehe auch: Multibarrieren-Prinzip, EU-Kennzeichnung „Für Trinkwasser geeignet“, Tank (Trinkwasserspeicher), Mobile Wasserversorgungsanlage · Mehr dazu →

Quellen: TrinkwV § 14 Allgemeine Anforderungen an Werkstoffe und Materialien · Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kleinanlagen“/Umweltbundesamt: Überwachung von mobilen Versorgungsanlagen und Anlagen zur zeitweiligen Wasserverteilung – Leitfaden für Gesundheitsämter (2018, unverbindlich, noch auf Grundlage der TrinkwV 2001) · Umweltbundesamt: Hygienische Anforderungen an Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser, Rev02 (Stand 13.10.2025)

Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Recht & Zuständigkeit

Die Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023, in Kraft seit dem 24. Juni 2023, regelt die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch und setzt die EU-Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184 um. Sie legt Grenzwerte und Anforderungen fest, bestimmt Untersuchungs-, Anzeige- und Informationspflichten der Betreiber und regelt die Überwachung durch das Gesundheitsamt. Erfasst sind neben dem Leitungsnetz auch Eigenversorgungen, mobile Anlagen wie Fahrzeuge und zeitweilige Anlagen; welche Pflichten greifen, hängt von der Art der Anlage und davon ab, ob Wasser gewerblich oder öffentlich abgegeben wird.

Siehe auch: Trinkwasser, Wasserversorgungsanlage (Anlagenarten), Betreiber, Grenzwert (und Leitwert)

Quellen: Trinkwasserverordnung 2023 (Volltext, gesetze-im-internet.de)

Trübung Wasserqualität & Inhaltsstoffe

Trübung entsteht durch fein verteilte Schwebstoffe und Sedimente im Wasser; gemessen wird sie in nephelometrischen Trübungseinheiten (NTU). Die Trinkwasserverordnung führt sie als Indikatorparameter mit 1,0 NTU, bezogen auf den Ausgang des Wasserwerks (Anlage 3 Teil I). Trübstoffe beeinträchtigen nach der WHO die Desinfektion, etwa mit UV-Licht oder Chlor; bei Oberflächenwasser verlangt die Liste nach § 20 deshalb eine weitgehende Partikelabtrennung vor der Desinfektion. Bei Wasser aus Notquellen kommt deshalb zuerst die Klärung.

Siehe auch: Indikatorparameter, Filtration (Filterstufen), UV-C-Desinfektion, Mikrometer (Filterfeinheit)

Quellen: TrinkwV Anlage 3 Indikatorparameter · WHO: Guidelines for Drinking-water Quality (2017), Kapitel 7 Mikrobielle Aspekte · Bundesanzeiger BAnz AT 27.01.2023 B12: Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 TrinkwV · Umweltbundesamt: Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren (§-20-Liste) (Stand 14.01.2026)

U

Umkehrosmose Aufbereitung & Technik

Umkehrosmose ist ein Membranverfahren mit sehr dichter Membran: Wasser wird unter Druck hindurchgepresst, gelöste Stoffe bleiben großenteils zurück und fließen mit einem Teil des Wassers als Konzentrat ab. Nach der WHO trennt das Verfahren einen Großteil der organischen und anorganischen Stoffe ab, arbeitet aber selektiv, und kleine Niederdruckgeräte verbrauchen dabei viel Wasser. Für Trinkwasser vom Versorger hält das Umweltbundesamt nach Anhörung der Trinkwasserkommission eine Nachbehandlung im Haus bis auf wenige Ausnahmen für nicht notwendig und wegen möglicher gesundheitlicher Risiken für nicht empfehlenswert.

Siehe auch: Membranfiltration (z. B. Ultrafiltration), Nachbehandlung von Trinkwasser, Leitfähigkeit und TDS, Aktivkohle

Quellen: WHO: Guidelines for Drinking-water Quality (2017), Kapitel 8, Abschnitt 8.4.4 · Umweltbundesamt: Risiken durch die Nachbehandlung von Trinkwasser in der Trinkwasser-Installation, Empfehlung nach Anhörung der Trinkwasserkommission (Stand 15.12.2021, noch auf Grundlage der TrinkwV 2001)

Untersuchungspflicht auf Legionellen Recht & Zuständigkeit

Nach § 31 TrinkwV lassen Betreiber von Gebäude-, mobilen und zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen das Trinkwasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen, wenn sie es gewerblich oder öffentlich abgeben, die Anlage Duschen oder andere Einrichtungen hat, die Trinkwasser vernebeln, und sie nicht in einem Ein- oder Zweifamilienhaus steht. Außerdem muss ein Speicher- oder zentraler Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Litern vorhanden sein oder mindestens eine Leitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle mehr als 3 Liter fassen, wobei die Zirkulationsleitung nicht mitzählt. In Gebäuden wird bei gewerblicher Abgabe, in der Regel etwa im Mietshaus, mindestens alle drei Jahre untersucht, bei öffentlicher mindestens jährlich; bei mobilen und zeitweiligen Anlagen legt das Gesundheitsamt die Häufigkeit fest. Neue Anlagen werden erstmals drei bis zwölf Monate nach Inbetriebnahme beprobt.

Siehe auch: Legionellen, Technischer Maßnahmenwert, Gewerbliche und öffentliche Tätigkeit, Wasserversorgungsanlage (Anlagenarten), Aerosol, Risikoabschätzung · Mehr dazu →

Quellen: TrinkwV § 31 Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella spec. · TrinkwV § 2 Begriffsbestimmungen

UV-C-Desinfektion Aufbereitung & Technik

Bei der UV-C-Desinfektion fließt Wasser an einer UV-Lichtquelle vorbei, deren Strahlung Mikroorganismen inaktiviert, ohne dem Wasser Stoffe zuzusetzen. Wie gut das gelingt, hängt nach der WHO von der wirksamen Dosis ab, also von Strahlungsstärke, Wellenlänge und Einwirkzeit und damit vom Durchfluss, und von klarem Wasser mit einer Trübung unter 1 NTU. Die Liste nach § 20 TrinkwV lässt UV-Bestrahlung nur mit Geräten zu, deren Wirksamkeit in einer biodosimetrischen Prüfung nachgewiesen ist; die im Zertifikat genannten Betriebswerte, etwa der höchste Durchfluss, sind im Betrieb einzuhalten. Die Wirkung betrifft nur das Wasser, das gerade durch das Gerät fließt; eine desinfizierende Restwirkung hinterlässt sie nach der WHO nicht.

Siehe auch: Trübung, Membranfiltration (z. B. Ultrafiltration), Desinfektion, Nachbehandlung von Trinkwasser, Mikroorganismen (Keime), Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren (§-20-Liste)

Quellen: WHO: Guidelines for Drinking-water Quality (2017), Kapitel 7 Mikrobielle Aspekte · WHO: Guidelines for Drinking-water Quality (2017), Kapitel 8, Abschnitt 8.4.2 · Bundesanzeiger BAnz AT 27.01.2023 B12: Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 TrinkwV, Teil II Nr. 10 (UV-Bestrahlung) · TrinkwV § 19 Allgemeine Anforderungen an die Aufbereitung · Umweltbundesamt: Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren (§-20-Liste) (Stand 14.01.2026)

V

Vier-Barrieren-Prinzip (4-Barrieren-Prinzip) Anlagen & Betrieb

Das Vier-Barrieren-Prinzip ist unser Name für unsere Arbeitsweise bei Tanks, mobilen und kleinen Anlagen: das Multibarrieren-Prinzip der Trinkwasserversorgung, übertragen auf die vier Stufen Befüllung, Speicher, Verteilung und Entnahme. In jeder Stufe wirken Maßnahmen als Barriere; ausführlich erklärt ist das unter Multibarrieren-Prinzip.

Siehe auch: Multibarrieren-Prinzip

Quellen: Umweltbundesamt: Trinkwasserversorgung, Abschnitt Multibarrierenprinzip (Stand 10.02.2016) · WHO: Guidelines for Drinking-water Quality, 4. Aufl. mit 1. Nachtrag (2017), Kapitel 4, Einleitung sowie Abschnitte 4.1.2, 4.1.6 und 4.5

W

Wassersicherheitsplan (Water Safety Plan) Anlagen & Betrieb

Ein Wassersicherheitsplan ist nach der WHO ein umfassender Ansatz, mit dem ein Wasserversorger die Risiken vom Einzugsgebiet bis zum Verbraucher bewertet und mit Kontrollmaßnahmen beherrscht, deren Wirkung laufend überwacht wird. Er baut unter anderem auf dem Multibarrieren-Prinzip auf, und seine Ziele gelten nach der WHO für große Leitungsnetze ebenso wie für kleine und häusliche Systeme. Die Trinkwasserverordnung verlangt ein solches kontinuierliches Risikomanagement von Betreibern zentraler Wasserversorgungsanlagen und größerer mobiler oder zeitweiliger Anlagen mit eigener Wassergewinnung, mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (§§ 34, 35). Für Trinkwasserinstallationen beschreibt das Umweltbundesamt den Ansatz in einem Handbuch als Gebäude-WSP.

Siehe auch: Multibarrieren-Prinzip, Wasserversorgungsanlage (Anlagenarten), Risikoabschätzung, Betreiber

Quellen: WHO: Guidelines for Drinking-water Quality, 4. Aufl. mit 1. Nachtrag (2017), Kapitel 4 Water safety plans · TrinkwV § 34 Pflicht zum Risikomanagement für Wasserversorgungsanlagen · TrinkwV § 35 Risikomanagement für Wasserversorgungsanlagen · Umweltbundesamt: Das Water Safety Plan (WSP)-Konzept für Gebäude – Handbuch (12/2020)

Wasserversorgungsanlage (Anlagenarten) Anlagen & Betrieb

Unter Wasserversorgungsanlagen fasst die Trinkwasserverordnung sechs Anlagenarten zusammen, aus denen Trinkwasser entnommen oder abgegeben wird (§ 2 Nr. 2). Zentrale Anlagen wie ein Wasserwerk mit Leitungsnetz liefern mindestens 10 Kubikmeter am Tag oder versorgen über feste Leitungen mindestens 50 Personen; kleinere Anlagen mit eigener Gewinnung sind dezentral, wenn das Wasser gewerblich oder öffentlich genutzt wird, sonst Eigenwasserversorgungsanlagen. Hinzu kommen mobile Anlagen, etwa in Fahrzeugen, zeitweilige Anlagen, etwa auf Baustellen, und Gebäudewasserversorgungsanlagen, die Trinkwasser aus einer zentralen oder dezentralen Anlage über die Trinkwasserinstallation an Verbraucher abgeben, zum Beispiel in Wohnhäusern. Welche Pflichten gelten, hängt von der Anlagenart ab und davon, ob das Wasser gewerblich oder öffentlich bereitgestellt wird.

Siehe auch: Betreiber, Eigenwasserversorgung (Hausbrunnen), Mobile Wasserversorgungsanlage, Zeitweilige Wasserversorgungsanlage, Trinkwasserinstallation (Hausinstallation), Gewerbliche und öffentliche Tätigkeit

Quellen: TrinkwV § 2 Begriffsbestimmungen · TrinkwV § 54 Überwachung durch das Gesundheitsamt

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Zeitweilige Wasserversorgungsanlage Anlagen & Betrieb

Eine zeitweilige Wasserversorgungsanlage wird nur vorübergehend betrieben oder vorübergehend an eine andere Versorgung angeschlossen (§ 2 Nr. 2 f TrinkwV), etwa auf Baustellen, bei Veranstaltungen oder auf Märkten. Errichtung, Inbetriebnahme und voraussichtliche Betriebsdauer zeigt der Betreiber dem Gesundheitsamt unverzüglich an; bei Einsätzen etwa der Gefahrenabwehr darf die Anzeige nachgeholt werden (§ 11 Abs. 3). Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen legt das Gesundheitsamt fest (§ 29 Abs. 3). Wird über ein Standrohr am Hydranten angeschlossen, stellt es nach einem unverbindlichen Leitfaden des Umweltbundesamts für Gesundheitsämter (2018) in der Regel der Wasserversorger, der dafür auch verantwortlich ist.

Siehe auch: Wasserversorgungsanlage (Anlagenarten), Mobile Wasserversorgungsanlage, Betreiber, Notwasserversorgung, Trinkwasserschlauch, Sicherungseinrichtung (Rückflussverhinderer, Systemtrenner) · Mehr dazu →

Quellen: TrinkwV § 2 Begriffsbestimmungen · TrinkwV § 11 Anzeigepflichten in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen · TrinkwV § 29 Untersuchungspflichten (mikrobiologische und chemische Parameter, Indikatorparameter) · Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kleinanlagen“/Umweltbundesamt: Überwachung von mobilen Versorgungsanlagen und Anlagen zur zeitweiligen Wasserverteilung – Leitfaden für Gesundheitsämter (2018, unverbindlich, noch auf Grundlage der TrinkwV 2001)

Dieses Glossar erklärt Begriffe allgemein und ersetzt weder eine Wasseranalyse noch eine individuelle Beratung. Zuständigkeiten sind so beschrieben, wie sie in der Regel verteilt sind; im Einzelfall klärt das Gesundheitsamt. Bei gesundheitlichen Fragen wenden Sie sich an Ihr Gesundheitsamt oder an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Stand: September 2026.